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Geschrieben am

Zwei Steine krachen zusammen weil es mir gefällt 

Und ein kleiner Funke erblickt das Licht der Welt

Ein erster Atemzug an frischer Luft auf dem Land

Knistert sich räkelnd wach auf dem Stroh das er fand

 

Durch Tür und Tor huscht dann der Wind

Und streichelt sanft am Kopf das Kind

Während es blind doch mit Hunger frisst

Das weiche Bett worauf es gelandet ist

 

Wachse, wachse kleiner Wurm!

Zum Orkan, zum Feuersturm!

Funke, Flamme und Flächenbrand

Das Dach stürzt ein, es fällt die Wand

 

Und am Ende bleibt in meiner Tasche

Schwarzes Holz und ein wenig Asche

 

 

So dichte ich vor der brennenden Scheune

Doch keiner der Feuerwehrmänner hört zu

 

🔥

☝️

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Geschrieben

@Joshua Coan

 

 

Moin.

 

 

Tja, das sieht schlimm aus für dich.

 

§ 306d
Fahrlässige Brandstiftung

(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Oder:

 

§ 306a
Schwere Brandstiftung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1.

ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,

2.

eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder

3.

eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen,

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichnete Sache in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört und dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt.

(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

 

 

Kannst du dich da genauer dazu äußern?

 

 

 

 

 

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