Schmuddelkind
Autor
Brief an die Polizeidirektion Berlin:
Sehr geehrter Herr Raschke,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 02.11.2013, in welchem Sie mir aufgrund einer angeblichen Geschwindigkeitsmessung vom 27.10. 2013 (02:43 Uhr) eine Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Königsheideweg zur Last gelegt haben, gebe ich folgende Erklärung ab: Wie Sie der beiliegenden Kopie eines Schreibens der Polizeidirektion Brandenburg entnehmen können, wurde an besagtem PKW zum selben Zeitpunkt im brandenburgischen Fürstenwalde (ca. 60 km entfernt) eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Da ich mich unmöglich an zwei Orten zur selben Zeit befunden haben kann, betrachte ich Ihre Darstellung, bei allem Respekt vor Ihrer Arbeit, die jedoch wie unser aller Tun fehlerhaft sein kann, als gegenstandslos und lege hiermit Widerspruch dagegen ein.
Hochachtungsvoll,
Schmuddi
Brief an die Polizeidirektion Brandenburg:
Sehr geehrter Herr Holzbrecher,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 01.11.2013, in welchem Sie mir aufgrund einer angeblichen Geschwindigkeitsmessung vom 27.10. 2013 (02:43 Uhr) eine Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Kirchhofstraße (Fürstenwalde) zur Last gelegt haben, gebe ich folgende Erklärung ab: Wie Sie der beiliegenden Kopie eines Schreibens der Polizeidirektion Berlin entnehmen können, wurde an besagtem PKW zum selben Zeitpunkt im Königsheideweg, Berlin (ca. 60 km entfernt) eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Da ich mich unmöglich an zwei Orten zur selben Zeit befunden haben kann, betrachte ich Ihre Darstellung, bei allem Respekt vor Ihrer Arbeit, die jedoch wie unser aller Tun fehlerhaft sein kann, als gegenstandslos und lege hiermit Widerspruch dagegen ein.
Hochachtungsvoll,
Schmuddi
Sehr geehrter Herr Raschke,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 02.11.2013, in welchem Sie mir aufgrund einer angeblichen Geschwindigkeitsmessung vom 27.10. 2013 (02:43 Uhr) eine Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Königsheideweg zur Last gelegt haben, gebe ich folgende Erklärung ab: Wie Sie der beiliegenden Kopie eines Schreibens der Polizeidirektion Brandenburg entnehmen können, wurde an besagtem PKW zum selben Zeitpunkt im brandenburgischen Fürstenwalde (ca. 60 km entfernt) eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Da ich mich unmöglich an zwei Orten zur selben Zeit befunden haben kann, betrachte ich Ihre Darstellung, bei allem Respekt vor Ihrer Arbeit, die jedoch wie unser aller Tun fehlerhaft sein kann, als gegenstandslos und lege hiermit Widerspruch dagegen ein.
Hochachtungsvoll,
Schmuddi
Brief an die Polizeidirektion Brandenburg:
Sehr geehrter Herr Holzbrecher,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 01.11.2013, in welchem Sie mir aufgrund einer angeblichen Geschwindigkeitsmessung vom 27.10. 2013 (02:43 Uhr) eine Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Kirchhofstraße (Fürstenwalde) zur Last gelegt haben, gebe ich folgende Erklärung ab: Wie Sie der beiliegenden Kopie eines Schreibens der Polizeidirektion Berlin entnehmen können, wurde an besagtem PKW zum selben Zeitpunkt im Königsheideweg, Berlin (ca. 60 km entfernt) eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Da ich mich unmöglich an zwei Orten zur selben Zeit befunden haben kann, betrachte ich Ihre Darstellung, bei allem Respekt vor Ihrer Arbeit, die jedoch wie unser aller Tun fehlerhaft sein kann, als gegenstandslos und lege hiermit Widerspruch dagegen ein.
Hochachtungsvoll,
Schmuddi